Wenn du als Gründer:in die passende Struktur für dein neues Vorhaben suchst, können die Unterschiede zwischen den Begriffen „gemeinnützig“, „nicht gewinnorientiert“ und „gewinnorientiert“ schnell verwirrend werden.
Viele verwenden „gemeinnützig“ und „nicht gewinnorientiert“ synonym. In Deutschland bezeichnen die Begriffe jedoch keine unterschiedlichen Rechtsformen. Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status, während „nicht gewinnorientiert“ lediglich beschreibt, dass eine Organisation nicht vorrangig auf Gewinnausschüttungen ausgerichtet ist.
Es ist wichtig, dass du diese Unterschiede kennst, denn die gewählte Struktur beeinflusst unter anderem deine steuerlichen Pflichten und die Verwendung deiner Einnahmen. Hier erfährst du, was du wissen musst, um die passende Struktur für deine Ziele zu finden.
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Was ist eine gemeinnützige Organisation?
Eine gemeinnützige Organisation existiert, um ein soziales Anliegen voranzubringen oder einen öffentlichen Nutzen zu stiften. Typische gemeinnützige Zwecke sind Bildung, Wohltätigkeit, Forschung, Tierschutz und ähnliche Missionen. Damit eine Organisation in Deutschland als gemeinnützig anerkannt wird, muss sie die Allgemeinheit selbstlos fördern und die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllen.
Gemeinnützige Organisationen dürfen Einnahmen und Überschüsse erzielen. Ihre Mittel müssen sie jedoch grundsätzlich für ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Mitglieder oder Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile erhalten.
Die anerkannte Gemeinnützigkeit bringt verschiedene Steuervorteile mit sich. Gemeinnützige Körperschaften können beispielsweise von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sein. Diese Befreiungen gelten jedoch nicht pauschal für sämtliche Tätigkeiten. Unterhält eine gemeinnützige Organisation einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, können die daraus erzielten Einkünfte steuerpflichtig sein.
Gemeinnützige Organisationen gibt es in vielen Formen. In Deutschland sind sie häufig als eingetragene Vereine (e. V.) oder gemeinnützige GmbHs (gGmbH) organisiert und unterliegen den Vorgaben der Abgabenordnung. Obwohl gemeinnützige Organisationen in vielerlei Hinsicht wie Unternehmen arbeiten – sie beschaffen Mittel, verwalten Budgets und stellen Personal ein – dient ihr Ergebnis dem Gemeinwohl, nicht den Anteilseigner:innen.
Was ist eine nicht gewinnorientierte Organisation?
Eine nicht gewinnorientierte Organisation verfolgt nicht vorrangig das Ziel, Gewinne an Eigentümer:innen oder Mitglieder auszuschütten. Sie kann beispielsweise den gemeinsamen Interessen einer bestimmten Gruppe oder ihrer Mitglieder dienen.
Hier liegt ein wichtiger Unterschied zur Gemeinnützigkeit: „Nicht gewinnorientiert“ ist in Deutschland keine eigene Rechts- oder Steuerkategorie. Eine Organisation kann ohne vorrangige Gewinnerzielungsabsicht arbeiten, ohne deshalb automatisch als gemeinnützig anerkannt oder steuerbegünstigt zu sein. Für die Gemeinnützigkeit muss ihre Tätigkeit insbesondere darauf ausgerichtet sein, die Allgemeinheit im Sinne der Abgabenordnung selbstlos zu fördern.
Welche steuerlichen Regeln für eine nicht gewinnorientierte Organisation gelten, hängt von ihrer Rechtsform, Tätigkeit und ihrem steuerlichen Status ab. Auch eine Steuerbefreiung ist nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Das Körperschaftsteuergesetz sieht beispielsweise unter bestimmten Voraussetzungen Steuerbefreiungen für Berufsverbände vor, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.
Was ist ein gewinnorientiertes Unternehmen?
Ein gewinnorientiertes Unternehmen hat ein zentrales Ziel: Geld verdienen. Das gilt unabhängig davon, ob du Produkte online verkaufst, Dienstleistungen anbietest oder Lösungen entwickelst. Auch wenn viele gewinnorientierte Unternehmen eigene Leitbilder formulieren, bleibt ihr übergeordnetes Ziel die Gewinnerzielung.
Anders als gemeinnützige und nicht gewinnorientierte Organisationen können gewinnorientierte Unternehmen Erträge an Eigentümer:innen, Gesellschafter:innen oder Investor:innen ausschütten. Diese Ausschüttungen fungieren als Vergütung für deren Investition und Risiko. Die meisten E-Commerce-Unternehmen fallen in diese Kategorie, zum Beispiel, wenn du einen Onlineshop eröffnest, im Großhandel oder auf Marktplätzen verkaufst.
Gewinnorientierte Unternehmen zahlen auf Bundes-, Landes- und teilweise kommunaler Ebene Steuern auf ihre Erträge. Eigentümer:innen können Gewinne als persönliches Einkommen entnehmen oder für Wachstum reinvestieren. Genau diese Flexibilität macht das Modell für viele Unternehmer:innen attraktiv.
Der gemeinnützige Sektor 2026: Wichtige Statistiken und Trends
Der gemeinnützige Sektor wächst, entwickelt sich stetig weiter und spielt eine bedeutende wirtschaftliche Rolle. Allein in Deutschland gibt es mehr als 660.000 gemeinnützige Organisationen, von denen 70 % ehrenamtlich organisiert sind.
Auch die wirtschaftliche Bedeutung des Sektors ist beachtlich: Der gemeinnützige Bereich – der sogenannte Dritte Sektor – erwirtschaftete in Deutschland 2025 Geldspenden von etwa 4,6 Milliarden € und zählt mit rund 4 Millionen Beschäftigten zu den wichtigsten Arbeitgebern des Landes.
Gemeinnützig vs. gewinnorientiert vs. nicht gewinnorientiert
Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte und gewinnorientierte Organisationen unterscheiden sich vor allem darin, welche Ziele sie verfolgen und wie sie ihre Einnahmen und Überschüsse verwenden. In Deutschland ist dabei wichtig: „Gemeinnützig“ bezeichnet einen steuerrechtlichen Status, während „nicht gewinnorientiert“ keine eigene Rechts- oder Steuerkategorie darstellt.
Hier ein detaillierter Vergleich aller drei Strukturen:
Zweck und Mission
Wesentliche Unterschiede
- Gemeinnützige Organisationen verfolgen steuerbegünstigte Zwecke und fördern die Allgemeinheit. Dazu können beispielsweise Bildung, Wissenschaft und Forschung, Wohlfahrt, Umwelt- oder Tierschutz gehören. Sie dürfen nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Ihre Mittel müssen sie grundsätzlich für ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Mitglieder oder Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile erhalten.
- Gewinnorientierte Unternehmen verfolgen wirtschaftliche Ziele und möchten mit ihren Produkten oder Dienstleistungen Gewinne erzielen. Sie können gleichzeitig gesellschaftliche oder soziale Ziele verfolgen. Anders als bei gemeinnützigen Organisationen können Gewinne jedoch je nach Rechtsform an Eigentümer:innen oder Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden.
- Nicht gewinnorientierte Organisationen verfolgen nicht vorrangig das Ziel, Gewinne an Eigentümer:innen oder Mitglieder auszuschütten. Sie können beispielsweise den gemeinsamen Interessen einer bestimmten Gruppe oder ihrer Mitglieder dienen, ohne die Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit zu erfüllen. Wie sie ihre Einnahmen und Überschüsse verwenden dürfen, hängt von ihrer Rechtsform, Satzung und Tätigkeit ab.
Gemeinsamkeiten
Alle drei Strukturen brauchen ein klares Ziel und ein Angebot, das für ihre jeweilige Zielgruppe einen Mehrwert schafft. Das kann beispielsweise durch Produkte, Dienstleistungen, gemeinschaftliche Angebote oder die Förderung bestimmter gesellschaftlicher Zwecke geschehen.
Haftungsschutz
Wesentliche Unterschiede
- Gemeinnützige Organisationen können in Deutschland unterschiedliche Rechtsformen haben. Sie können beispielsweise als eingetragener Verein (e. V.), Stiftung oder Kapitalgesellschaft wie eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) organisiert sein. Welche Haftungsregeln gelten, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Die Gemeinnützigkeit selbst bestimmt nicht, ob die Organisation eine eigenständige juristische Person ist oder wie ihre Mitglieder beziehungsweise Gesellschafter:innen haften.
- Auch bei nicht gewinnorientierten Organisationen richtet sich die Haftung nach der jeweiligen Rechtsform. „Nicht gewinnorientiert“ ist in Deutschland keine eigene Rechtsform. Eine solche Organisation kann beispielsweise als Verein organisiert sein. Ob und in welchem Umfang Mitglieder oder andere Beteiligte persönlich haften, lässt sich deshalb nicht allein aus der fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ableiten.
- Bei gewinnorientierten Unternehmen hängt die persönliche Haftung ebenfalls von der Rechtsform ab. Bei einer GmbH haftet grundsätzlich die Gesellschaft mit ihrem Vermögen für ihre Verbindlichkeiten. Bei einem Einzelunternehmen haften die Inhaber:innen dagegen grundsätzlich auch mit dem Privatvermögen. Für Personengesellschaften gelten wiederum eigene Haftungsregeln.
Gemeinsamkeiten
Bei allen drei Organisationsformen hängt das Haftungsrisiko wesentlich von der gewählten Rechtsform ab. Deshalb solltest du bei der Gründung nicht nur berücksichtigen, welchen Zweck deine Organisation verfolgt, sondern auch, welche Rechtsform zu deinen Anforderungen an Haftung, Finanzierung und Organisation passt.
Steuerliche Pflichten
Wesentliche Unterschiede
- Gemeinnützige Organisationen können von verschiedenen Steuervergünstigungen profitieren. Anerkannte gemeinnützige Körperschaften sind grundsätzlich von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit. Das gilt jedoch nicht pauschal für alle Tätigkeiten: Unterhält eine gemeinnützige Organisation einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, können die daraus erzielten Einkünfte steuerpflichtig sein. Auch bei der Umsatz- und Grundsteuer gelten je nach Tätigkeit und Voraussetzungen unterschiedliche Regelungen.
- Nicht gewinnorientierte Organisationen sind nicht allein deshalb steuerbefreit, weil sie keine vorrangige Gewinnerzielungsabsicht verfolgen. Ihre steuerlichen Pflichten hängen von ihrer Rechtsform, Tätigkeit und ihrem steuerlichen Status ab. Erfüllen sie die Voraussetzungen für eine bestimmte Steuerbefreiung nicht, unterliegen sie grundsätzlich den für ihre jeweilige Struktur geltenden Steuerregeln.
- Bei gewinnorientierten Unternehmen hängt die Besteuerung ebenfalls von der Rechtsform und Tätigkeit ab. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften unterliegen die Gewinne grundsätzlich der Einkommensteuer der Unternehmer:innen beziehungsweise Gesellschafter:innen, während Kapitalgesellschaften wie GmbHs Körperschaftsteuer zahlen. Je nach Tätigkeit und Voraussetzungen können außerdem Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
Gemeinsamkeiten
Steuerliche Pflichten bestehen für alle, aber die Details variieren je nach Struktur und Zweck. Welche Steuern anfallen und welche Steuervergünstigungen oder Befreiungen möglich sind, hängt von der Rechtsform, Tätigkeit und gegebenenfalls der steuerlichen Anerkennung als gemeinnützig ab.
Steuervorteile und Anforderungen an die Gemeinnützigkeit
Wesentliche Unterschiede
- Um in Deutschland als gemeinnützig anerkannt zu werden, muss eine Organisation die Voraussetzungen der Abgabenordnung (§§ 51 bis 68 AO) erfüllen. Sie muss die Allgemeinheit selbstlos fördern und ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen. Die Mittel der Organisation dürfen grundsätzlich nur für die in der Satzung festgelegten Zwecke verwendet werden. Mitglieder oder Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile erhalten.
- Mit der anerkannten Gemeinnützigkeit sind verschiedene Steuervorteile verbunden. Gemeinnützige Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen von der Körperschafts- und Gewerbesteuer befreit sein. Für bestimmte Leistungen gelten außerdem Umsatzsteuerbefreiungen oder ermäßigte Steuersätze. Welche Vergünstigungen tatsächlich greifen, hängt von der jeweiligen Tätigkeit ab. Einnahmen aus einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb können beispielsweise der regulären Besteuerung unterliegen.
- Auch für die Finanzierung spielt die Gemeinnützigkeit eine wichtige Rolle. Anerkannte steuerbegünstigte Organisationen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen Zuwendungsbestätigungen für Spenden ausstellen. Spender:innen können entsprechende Zuwendungen innerhalb der geltenden Grenzen steuerlich absetzen.
- Nicht jede Organisation, die ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, ist automatisch gemeinnützig. Entscheidend ist, ob sie die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllt und vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt wird. Ohne diese Anerkennung gelten die entsprechenden Steuervorteile und Möglichkeiten zum steuerlichen Spendenabzug nicht.
- Gewinnorientierte Unternehmen verfolgen dagegen in erster Linie wirtschaftliche Zwecke und profitieren nicht von den Steuervergünstigungen der Gemeinnützigkeit. Spenden an ein gewöhnliches gewinnorientiertes Unternehmen können Spender:innen nicht als Spenden für steuerbegünstigte Zwecke absetzen.
Gemeinsamkeiten
Sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige Organisationen müssen ihre steuerlichen Pflichten erfüllen und die jeweils erforderlichen Steuererklärungen und Unterlagen beim Finanzamt einreichen. Welche Pflichten gelten, hängt unter anderem von der Rechtsform, den Tätigkeiten und den erzielten Einnahmen ab.
Governance und Finanzberichterstattung
Wesentliche Unterschiede
- Welche Organe vorgeschrieben sind und welche Pflichten sie haben, hängt bei gemeinnützigen Organisationen von der Rechtsform ab. Ein Verein benötigt beispielsweise einen Vorstand, während eine gemeinnützige GmbH von einer Geschäftsführung vertreten wird. Die Verantwortlichen müssen außerdem dafür sorgen, dass die Organisation ihre steuerbegünstigten Zwecke tatsächlich verfolgt und die Vorgaben ihrer Satzung einhält.
- Gemeinnützige Körperschaften müssen durch ordnungsgemäße Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben nachweisen können, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung diesen Anforderungen entspricht.
- Welche Buchführungs-, Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten gelten, hängt unter anderem von der Rechtsform, Größe und wirtschaftlichen Tätigkeit der Organisation ab. Allein aus der Gemeinnützigkeit ergibt sich in Deutschland keine allgemeine Pflicht, sämtliche Finanzinformationen öffentlich zugänglich zu machen. Gemeinnützige Kapitalgesellschaften können jedoch denselben handelsrechtlichen Rechnungslegungs- und Offenlegungspflichten unterliegen wie andere Kapitalgesellschaften.
- Nicht gewinnorientierte Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, unterliegen nicht den besonderen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts. Sie müssen jedoch die Governance-, Buchführungs- und Berichtspflichten erfüllen, die für ihre jeweilige Rechtsform und Tätigkeit gelten.
- Auch bei gewinnorientierten Unternehmen richten sich Governance und Finanzberichterstattung nach der Rechtsform und Größe. Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften unterliegen deshalb unterschiedlichen Anforderungen. Für bestimmte Unternehmen gelten zudem gesetzliche Offenlegungs- und Prüfungspflichten.
Gemeinsamkeiten
Unabhängig von der gewählten Struktur profitieren alle Organisationen von guter Governance. Klare Verantwortlichkeiten, regelmäßige Abstimmungen, dokumentierte Entscheidungen und eine sorgfältige Finanzkontrolle helfen dir dabei, deine Organisation zuverlässig zu führen und gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Einnahmenmanagement
Wesentliche Unterschiede
- Gemeinnützige Organisationen können Einnahmen erzielen und Überschüsse erwirtschaften. Sie dürfen jedoch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Ihre Mittel müssen grundsätzlich für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden. Mitglieder oder Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile erhalten.
- Nicht gewinnorientierte Organisationen, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind, verfolgen in der Regel nicht das Ziel, Gewinne an Eigentümer:innen oder Mitglieder auszuschütten. Wie sie ihre Einnahmen und Überschüsse verwenden dürfen, hängt jedoch von ihrer jeweiligen Rechtsform und Satzung ab.
- Gewinnorientierte Unternehmen verfolgen dagegen wirtschaftliche Ziele und können erwirtschaftete Gewinne je nach Rechtsform an ihre Eigentümer:innen oder Gesellschafter:innen ausschütten oder im Unternehmen behalten und beispielsweise in weiteres Wachstum investieren. Bei einer GmbH können die Gesellschafter:innen etwa über die Verwendung des Ergebnisses entscheiden und Gewinne ausschütten oder Rücklagen bilden.
Gemeinsamkeiten
Einnahmen sind für das Überleben aller Strukturen essenziell. Jede Organisationsform braucht Einkünfte, um Ausgaben zu decken und den Betrieb aufrechtzuerhalten. In der Regel erreichen sie das, indem sie ihrer Zielgruppe etwas Wertvolles bieten.
Beschäftigung und Vergütung
Wesentliche Unterschiede
- Gemeinnützige Organisationen können sowohl bezahlte Mitarbeiter:innen beschäftigen als auch mit Ehrenamtlichen zusammenarbeiten. Auch Geschäftsführer:innen und andere Führungskräfte können für ihre Arbeit bezahlt werden. Die Vergütung muss jedoch angemessen sein. Gemeinnützige Organisationen dürfen keine Personen durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen.
- Für ehrenamtliche Tätigkeiten gelten besondere Regelungen. Ehrenamtliche können unter bestimmten Voraussetzungen Aufwandsentschädigungen oder steuerfreie Vergütungen erhalten. Bei Vereinen hängt die Vergütung von Vorstandsmitgliedern außerdem von der Satzung ab.
- Auch nicht gewinnorientierte Organisationen können bezahlte Mitarbeiter:innen beschäftigen oder auf ehrenamtliche Unterstützung setzen. Welche Vergütungsregeln gelten, hängt unter anderem von ihrer Rechtsform und der konkreten Tätigkeit ab.
- Gewinnorientierte Unternehmen können ihre Vergütungsmodelle stärker an wirtschaftlichen Zielen ausrichten und beispielsweise Gehälter, Boni oder andere erfolgsabhängige Vergütungen anbieten.
Gemeinsamkeiten
Menschen sind das Herzstück jeder Organisation. Gemeinnützige, nicht gewinnorientierte und gewinnorientierte Organisationen können bezahlte Mitarbeiter:innen beschäftigen. Unterschiede bestehen vor allem darin, welche rechtlichen Vorgaben für die Vergütung gelten und wie die jeweilige Organisation ihre personellen und finanziellen Ressourcen einsetzt.
Vergleichstabelle: Gemeinnützig vs. gewinnorientiert vs. nicht gewinnorientiert
Dieser umfassende Vergleich schlüsselt die wichtigsten Unterschiede zwischen gemeinnützigen, nicht gewinnorientierten und gewinnorientierten Organisationen anhand zentraler Faktoren auf:
| Faktor | Gemeinnützig | Nicht gewinnorientiert | Gewinnorientiert |
|---|---|---|---|
| Hauptzweck | Förderung steuerbegünstigter Zwecke und der Allgemeinheit | Verfolgung eines nicht auf Gewinnausschüttung ausgerichteten Zwecks, z. B. gemeinsamer Mitgliederinteressen | Wirtschaftliche Tätigkeit und Gewinnerzielung für Eigentümer:innen |
| Gewinnverwendung | Mittel müssen grundsätzlich für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden | Überschüsse werden entsprechend dem Organisationszweck und der jeweiligen Rechtsform verwendet | Gewinne können je nach Rechtsform ausgeschüttet oder im Unternehmen reinvestiert werden |
| Steuerstatus | Kann bei anerkannter Gemeinnützigkeit von bestimmten Steuern befreit oder steuerlich begünstigt sein | Keine automatische Steuerbefreiung | Grundsätzlich reguläre Besteuerung entsprechend Rechtsform und Tätigkeit |
| Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden | Spenden für steuerbegünstigte Zwecke können unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerlich absetzbar sein | In der Regel keine steuerliche Absetzbarkeit ohne entsprechende Steuerbegünstigung | Keine steuerliche Absetzbarkeit als Spende an das Unternehmen |
| Führungsstruktur | Hängt von der Rechtsform ab, z. B. Vorstand beim Verein oder Geschäftsführung bei der gGmbH | Führungsstruktur variiert je nach Rechtsform | Hängt von der Rechtsform ab |
| Finanzberichterstattung | Hängt von Rechtsform, Größe und Tätigkeit ab. Zusätzlich muss die Verwendung der Mittel für steuerbegünstigte Zwecke nachgewiesen werden | Hängt von Rechtsform, Größe und Tätigkeit ab | Hängt von Rechtsform, Größe und Tätigkeit ab |
| Beispiele | Gemeinnützige Vereine, gGmbHs, gemeinnützige Stiftungen | Vereine oder andere Organisationen ohne anerkannte Gemeinnützigkeit und ohne vorrangige Gewinnerzielungsabsicht | Einzelunternehmen, GmbHs, AGs |
| Einnahmequellen | Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuschüsse sowie Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten | Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Veranstaltungen und weitere Einnahmen | Verkäufe, Dienstleistungen und weitere betriebliche Einnahmen |
| Haftung | Hängt von der Rechtsform ab | Hängt von der Rechtsform ab | Hängt von der Rechtsform ab |
| Geeignet für | Organisationen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit erfüllen | Organisationen ohne vorrangige Gewinnerzielungsabsicht, die nicht als gemeinnützig anerkannt sind | Unternehmen mit wirtschaftlichen Zielen und der Möglichkeit zur Gewinnausschüttung |
Wechsel der Organisationsstruktur
Manchmal ändern sich die Ziele oder Tätigkeiten einer Organisation. Eine gemeinnützige Organisation möchte vielleicht zusätzlich wirtschaftliche Aktivitäten aufbauen oder Investor:innen gewinnen. Umgekehrt kann ein gewinnorientiertes Unternehmen künftig gemeinnützige Zwecke verfolgen. Welche Möglichkeiten dafür bestehen, hängt von der Rechtsform, der geplanten Tätigkeit und dem steuerlichen Status ab.
Von gemeinnützig zu gewinnorientiert
Eine gemeinnützige Organisation kann wirtschaftlich tätig sein, solange sie dabei die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts einhält. Möchtest du darüber hinaus Produkte, Dienstleistungen oder andere Angebote entwickeln, die sich nicht mit diesen Anforderungen vereinbaren lassen, kannst du dafür beispielsweise ein separates gewinnorientiertes Unternehmen gründen. Dabei musst du beide Organisationen rechtlich und finanziell sauber voneinander trennen und die Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts beachten.
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Gemeinnützigkeit aufzugeben und die Tätigkeit ohne diesen steuerbegünstigten Status fortzuführen. Dabei ist besonders die Vermögensbindung zu beachten. Das Vermögen einer gemeinnützigen Körperschaft darf bei ihrer Auflösung oder beim Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke grundsätzlich nicht einfach an Eigentümer:innen oder ein gewinnorientiertes Unternehmen übertragen werden. Die Satzung muss festlegen, für welchen steuerbegünstigten Zweck das gebundene Vermögen in diesem Fall verwendet wird.
Ob zusätzlich eine gesellschaftsrechtliche Umwandlung, eine Auflösung oder eine Neugründung erforderlich ist, hängt von der bestehenden Rechtsform und der geplanten neuen Struktur ab.
Von gewinnorientiert zu gemeinnützig
Auch ein gewinnorientiertes Unternehmen kann seine Tätigkeit so ausrichten, dass es künftig die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt. Eine GmbH kann beispielsweise als gemeinnützige GmbH tätig sein, wenn ihre Satzung und ihre tatsächliche Geschäftsführung die Anforderungen der Abgabenordnung erfüllen.
Dafür sind insbesondere folgende Schritte erforderlich:
- Lege den steuerbegünstigten Zweck fest. Die Organisation muss ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, die den Anforderungen der Abgabenordnung entsprechen.
- Pass die Satzung an. Die Satzung muss die Voraussetzungen des Gemeinnützigkeitsrechts erfüllen und unter anderem den steuerbegünstigten Zweck sowie die vorgeschriebene Vermögensbindung festlegen.
- Prüfe die Unternehmensstruktur. Je nach bestehender Rechtsform können weitere gesellschaftsrechtliche Änderungen erforderlich sein.
- Lass die Gemeinnützigkeit steuerlich anerkennen. Das zuständige Finanzamt prüft, ob die Satzung die Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung erfüllt. Auch die tatsächliche Geschäftsführung muss anschließend den gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben entsprechen.
Ein Wechsel zwischen gewinnorientierter und gemeinnütziger Tätigkeit kann gesellschaftsrechtliche und steuerliche Folgen haben. Lass dich deshalb vor einer solchen Änderung fachlich beraten.
Welche Organisationsform solltest du wählen?
Welche Struktur am besten zu dir passt, hängt von deinen Zielen, Werten und deiner Vision ab. Überlege zunächst, ob du gemeinnützige Zwecke verfolgen, eine Organisation ohne vorrangige Gewinnerzielungsabsicht aufbauen oder ein gewinnorientiertes Unternehmen gründen möchtest. Anschließend kannst du eine passende Rechtsform wählen. Je nach Rechtsform unterscheiden sich unter anderem Gründungsaufwand, Kapitalbedarf, Haftung und steuerliche Anforderungen.
Wenn du mit deiner Organisation die Allgemeinheit fördern und beispielsweise Bildung, Wissenschaft, Wohlfahrt oder andere steuerbegünstigte Zwecke unterstützen möchtest, kommt eine gemeinnützige Organisation infrage. Erfüllst du die Voraussetzungen der Abgabenordnung, kannst du von verschiedenen Steuervergünstigungen profitieren. Gleichzeitig musst du klare Vorgaben zur Verwendung deiner Mittel und zur Vergütung einhalten.
Wenn du einer bestimmten Gruppe oder Gemeinschaft dienen möchtest, ohne die Voraussetzungen der steuerlichen Gemeinnützigkeit zu erfüllen, kann eine nicht gewinnorientierte Organisation infrage kommen. Welche Möglichkeiten du bei der Verwendung von Einnahmen und Überschüssen hast, hängt dabei von der gewählten Rechtsform und Satzung ab.
Wenn du mit deinem Onlineshop oder einem anderen Vorhaben vor allem wirtschaftliche Ziele verfolgst, kommt ein gewinnorientiertes Unternehmen infrage. Gewinne kannst du abhängig von der Rechtsform im Unternehmen reinvestieren oder an Eigentümer:innen beziehungsweise Gesellschafter:innen ausschütten. Welche Steuern, Haftungsregeln und weiteren Anforderungen gelten, hängt ebenfalls von deiner Rechtsform und Tätigkeit ab.
Entscheidungshilfe: Welche Struktur passt zu deinen Zielen?
Um die passende Struktur für deine Organisation zu wählen, stelle dir folgende Schlüsselfragen:
1. Was ist dein Hauptziel?
- Ein steuerbegünstigtes Anliegen verfolgen und die Allgemeinheit fördern → Gemeinnützige Organisation
- Einer bestimmten Gruppe oder den eigenen Mitgliedern dienen, ohne vorrangig Gewinne erzielen zu wollen → Nicht gewinnorientierte Organisation
- Wirtschaftliche Ziele verfolgen und Gewinne erzielen → Gewinnorientiertes Unternehmen
2. Wie wichtig sind Steuervorteile?
- Spenden sammeln und Spender:innen unter den gesetzlichen Voraussetzungen einen steuerlichen Abzug ermöglichen → Gemeinnützige Organisation
- Keine Anerkennung der Gemeinnützigkeit erforderlich → Nicht gewinnorientierte Organisation kann passen
- Steuervergünstigungen der Gemeinnützigkeit nicht erforderlich → Gewinnorientiertes Unternehmen bietet Vorteile
3. Wer trifft die Entscheidungen?
- Die nach der gewählten Rechtsform zuständigen Organe im Rahmen des gemeinnützigen Zwecks → Gemeinnützige Organisation
- Mitglieder oder die nach der jeweiligen Rechtsform zuständigen Organe → Nicht gewinnorientierte Organisation
- Eigentümer:innen, Gesellschafter:innen oder die nach der Rechtsform zuständigen Organe → Gewinnorientiertes Unternehmen
4. Was passiert mit überschüssigen Einnahmen?
- Für die satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwendet werden → Gemeinnützige Organisation
- Entsprechend dem Organisationszweck und der jeweiligen Rechtsform verwendet werden → Nicht gewinnorientierte Organisation
- Je nach Rechtsform im Unternehmen verbleiben oder an Eigentümer:innen beziehungsweise Gesellschafter:innen ausgeschüttet werden → Gewinnorientiertes Unternehmen
Nachdem du dich für eine Struktur entschieden hast, kannst du die passende Rechtsform wählen und die nächsten Schritte angehen. Dazu gehören je nach Vorhaben beispielsweise die Anmeldung oder Eintragung, erforderliche Genehmigungen, die Wahl deines Namens und die Entwicklung deiner Geschäftsstrategie. Wenn du die verschiedenen Organisations- und Rechtsformen sowie Geschäftsmodelle kennst, kannst du besser entscheiden, welche Kombination zu deinem Vorhaben passt.
FAQ: Gemeinnützig vs. gewinnorientiert
Sind gemeinnützige Organisationen steuerbefreit?
Gemeinnützige Organisationen können von bestimmten Steuern befreit oder steuerlich begünstigt sein, wenn sie die Voraussetzungen der Abgabenordnung erfüllen. Dazu müssen sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Die Steuerbefreiung gilt jedoch nicht pauschal für sämtliche Einnahmen und Steuerarten. Unterhält eine gemeinnützige Organisation beispielsweise einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, können die daraus erzielten Einkünfte der Körperschaftsteuer unterliegen.
Können Spender:innen Zuwendungen an nicht gewinnorientierte Organisationen steuerlich absetzen?
Nicht automatisch. Entscheidend ist nicht allein, ob eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht arbeitet, sondern ob die Zuwendung einen steuerbegünstigten Zweck unterstützt und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Spendenabzug erfüllt sind. Spenden an entsprechend steuerbegünstigte Organisationen können innerhalb bestimmter Grenzen als Sonderausgaben abgezogen werden.
Welche Aufgaben hat der Vorstand einer gemeinnützigen Organisation?
Nicht jede gemeinnützige Organisation hat einen Vorstand. Die Führungsstruktur hängt von der Rechtsform ab. Ein Verein benötigt beispielsweise einen Vorstand, während eine gGmbH von einer Geschäftsführung vertreten wird. Der Vorstand eines Vereins vertritt diesen gerichtlich und außergerichtlich und muss seine gesetzlichen und satzungsmäßigen Pflichten erfüllen. Für ehrenamtlich oder gering vergütete Organmitglieder gelten unter bestimmten Voraussetzungen besondere Haftungsregeln.
Welche Anforderungen an die Finanzberichterstattung gelten für gemeinnützige Organisationen?
Die Anforderungen hängen von der Rechtsform, Größe und Tätigkeit der Organisation ab. Gemeinnützige Organisationen müssen gegenüber dem Finanzamt nachweisen können, dass ihre tatsächliche Geschäftsführung den Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts entspricht und sie ihre Mittel entsprechend ihren steuerbegünstigten Satzungszwecken verwenden. Je nach Rechtsform können zusätzliche Buchführungs-, Rechnungslegungs-, Prüfungs- oder Offenlegungspflichten gelten. Eine allgemeine Pflicht, sämtliche Finanzinformationen öffentlich zugänglich zu machen, besteht allein aufgrund der Gemeinnützigkeit nicht.
Darf eine gemeinnützige Organisation Gewinne erzielen?
Ja. Gemeinnützigkeit bedeutet nicht, dass eine Organisation keine Einnahmen oder Überschüsse erzielen darf. Sie darf jedoch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgen. Ihre Mittel muss sie grundsätzlich für ihre satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke verwenden. Mitglieder oder Gesellschafter:innen dürfen keine Gewinnanteile erhalten. Einnahmen können beispielsweise aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen, Zuschüssen oder wirtschaftlichen Tätigkeiten stammen.




